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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Geschäftskunden (B2B) · Stand: 01.07.2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle Verträge über die Nutzung der cloudbasierten Software „EnerPilot" (nachfolgend „Software" oder „Dienst"), die zwischen EnerPilot, vertreten durch Farsad Zabihi (nachfolgend „Anbieter") und einem Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde") geschlossen werden.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB. Der Dienst richtet sich nicht an Verbraucher.

(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(4) Individuelle vertragliche Vereinbarungen (z. B. im Rahmenvertrag, Angebot oder Auftragsformular) haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software EnerPilot als Software-as-a-Service (SaaS) zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. EnerPilot unterstützt Energieversorger u. a. bei:

  • Tarif- und Wettbewerbsvergleich (Marktbeobachtung eigener und fremder Tarife)
  • Auswertung und Visualisierung von Preis-, Absatz- und Marktdaten
  • Bonus-, ROI- und Rückgewinnungssimulationen
  • Import und Verwaltung eigener Tarif- und Verbrauchsdaten

Der jeweils aktuelle Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des gebuchten Tarifpakets (Anlage zum Angebot bzw. Bestellformular).

(2) Die Software ist ein Auswertungs- und Analysewerkzeug. Sie enthält keine eigene Markt-, Tarif- oder Wettbewerbsdatenbank und der Anbieter liefert dem Kunden keine Markt- oder Tarifdaten. Sämtliche Markt-, Tarif-, Absatz- und sonstigen Daten, mit denen der Kunde in der Software arbeitet, hat der Kunde selbst zu beschaffen (z. B. eigene Erhebungen, eigene Vertriebs-/Absatzdaten, öffentlich zugängliche Quellen oder Datenlieferungen Dritter) und in die Software zu importieren. Die Beschaffung dieser Daten, insbesondere deren Vollständigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit (z. B. Einhaltung von Lizenz- oder Nutzungsbedingungen der jeweiligen Datenquelle), obliegt allein dem Kunden.

(3) Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Software zur eigenverantwortlichen Nutzung durch den Kunden. Eine individuelle Beratung zu regulatorischen, steuerlichen oder energiewirtschaftsrechtlichen Fragen ist nicht Vertragsgegenstand.

(4) Die Software wird zentral vom Anbieter betrieben und gehostet; eine lokale Installation beim Kunden findet nicht statt.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Software auf der Website des Anbieters stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.

(2) Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde ein Angebot des Anbieters (z. B. per Bestellformular, Online-Registrierung oder Auftragsbestätigung) annimmt oder der Anbieter ein Angebot des Kunden schriftlich bzw. in Textform (§ 126b BGB) bestätigt.

(3) Mit Vertragsschluss erhält der Kunde Zugang zu einer eigenen, mandantengetrennten Instanz der Software (eigene Subdomain, eigener Datenbestand).

§ 4 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software im vereinbarten Umfang über eine Weboberfläche zu nutzen.

(2) Eine Nutzung der Software durch Dritte außerhalb des Unternehmens des Kunden sowie eine Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters untersagt.

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu dekompilieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder Quellcode zu extrahieren, soweit dies nicht gesetzlich zwingend zulässig ist (§ 69e UrhG).

(4) Sämtliche Rechte an der Software, ihrer Struktur, dem Quellcode sowie an Marken- und Kennzeichenrechten verbleiben beim Anbieter. Der Kunde erwirbt ausschließlich das in dieser Regelung beschriebene Nutzungsrecht.

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die Preise gemäß dem vom Kunden gebuchten Tarif zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Der Anbieter bietet insbesondere folgende Tarifmodelle an:

  • Monatstarif: monatliche Abrechnung, monatlich zum Laufzeitende kündbar (siehe § 6).
  • Jahrestarif (12 Monate Laufzeit): vergünstigte monatliche Rate bei jährlicher Mindestlaufzeit gemäß § 6 Abs. 2.

(3) Die Vergütung ist, sofern nicht abweichend vereinbart, im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig und wird per SEPA-Lastschrift bzw. auf Rechnung eingezogen. Rechnungen sind, soweit nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, nach vorheriger Ankündigung den Zugang zur Software zu sperren, bis der Zahlungsrückstand ausgeglichen ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung (§ 6 Abs. 4) bleibt unberührt.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum jeweiligen Abrechnungszeitraum anzupassen. Widerspricht der Kunde einer Preiserhöhung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung, gilt die Preisanpassung als angenommen; hierauf wird der Kunde in der Ankündigung gesondert hingewiesen. Bei Widerspruch besteht ein Sonderkündigungsrecht des Kunden zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung.

§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Beim Monatstarif läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats in Textform (§ 126b BGB, z. B. E-Mail) gekündigt werden.

(2) Beim Jahrestarif beträgt die Mindestvertragslaufzeit zwölf Monate ab Vertragsbeginn. Wird der Vertrag nicht spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Mindestlaufzeit in Textform gekündigt, verlängert er sich automatisch um jeweils zwölf weitere Monate.

(3) Ein Wechsel vom Jahrestarif in den Monatstarif ist frühestens zum Ende der jeweils laufenden Mindestlaufzeit möglich.

(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung mit einem nicht unerheblichen Betrag in Zahlungsverzug ist oder die Software vertragswidrig nutzt (§ 4 Abs. 2, 3).

(5) Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der Zugang des Kunden zur Software deaktiviert. Der Kunde kann innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende in Textform den Export seiner im System gespeicherten eigenen Daten (z. B. importierte Tarifdaten) in einem gängigen Format verlangen; danach ist der Anbieter berechtigt, die Daten des Kunden zu löschen.

§ 7 Pflichten des Kunden, Zugangsdaten

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zugewiesenen Zugangsdaten (Benutzername/E-Mail, Passwort) vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

(2) Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass Zugangsdaten Dritten bekannt geworden sind oder missbräuchlich verwendet werden.

(3) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm in die Software importierten oder eingegebenen Daten (z. B. eigene Tarifdaten, Kundendaten) selbst verantwortlich und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Software durch den Kunden beruhen.

(4) Wie in § 2 Abs. 2 beschrieben, obliegt dem Kunden die eigenständige Beschaffung der Markt-, Tarif- und sonstigen Daten, mit denen er die Software nutzt. Der Kunde ist insbesondere selbst dafür verantwortlich, diese Daten regelmäßig zu aktualisieren und in die Software zu importieren; eine automatische Aktualisierung durch den Anbieter erfolgt nicht, soweit nicht gesondert vereinbart.

(5) Der Kunde darf die Software nicht in einer Weise nutzen, die die Verfügbarkeit oder Sicherheit der Infrastruktur des Anbieters oder anderer Kunden beeinträchtigt (z. B. durch automatisierte Massenzugriffe außerhalb der vorgesehenen Schnittstellen).

§ 8 Verfügbarkeit, Wartung, Support

(1) Der Anbieter bemüht sich um eine Verfügbarkeit der Software von im Jahresmittel 99 % (netto), gemessen am Erreichbarkeitszeitraum der zentralen Anwendung. Ausgenommen hiervon sind Zeiten planmäßiger Wartung sowie Ausfallzeiten, die auf Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters beruhen (höhere Gewalt, Ausfälle bei Vorlieferanten wie Hosting- oder Internet-Providern).

(2) Planmäßige Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Mo.–Fr., 8–18 Uhr) durchgeführt und dem Kunden nach Möglichkeit mit angemessenem Vorlauf angekündigt.

(3) Der Anbieter behält sich vor, die Software im Rahmen der geschuldeten Leistung technisch weiterzuentwickeln, sofern der vertraglich vereinbarte Funktionsumfang dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird.

(4) Support erfolgt per E-Mail an support@enerpilot.de innerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Näheres kann in einer gesonderten Service-Level-Vereinbarung geregelt werden.

§ 9 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Der Anbieter haftet ferner für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst sind, sowie im Falle der Übernahme einer Garantie im vertraglich vereinbarten Umfang.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal jedoch auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensverursachenden Ereignis gezahlte Vergütung.

(4) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(6) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit von Marktdaten, Tarifinformationen oder sonstigen Daten Dritter, die in die Software importiert oder von dieser dargestellt werden, soweit diese Daten nicht vom Anbieter selbst erzeugt wurden. Auswertungen und Simulationen der Software (z. B. ROI-, Bonus- oder Wechselsimulationen) stellen unverbindliche Berechnungshilfen dar und ersetzen keine eigene kaufmännische Prüfung durch den Kunden.

§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Die Parteien beachten bei der Durchführung dieses Vertrags die Vorschriften des Datenschutzrechts, insbesondere der DSGVO.

(2) Der Anbieter verarbeitet im Rahmen der Vertragsdurchführung insbesondere folgende personenbezogene Daten des Kunden: Login-E-Mail-Adresse(n) der vom Kunden benannten Nutzer sowie Rechnungs- und Kontaktdaten zur Vertragsabwicklung. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten von Endkunden des Kunden (z. B. Verbrauchsdaten mit Namens- oder Adressbezug) findet nach derzeitigem Funktionsumfang nicht statt.

(3) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung dennoch personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (Auftragsverarbeitung i. S. d. Art. 28 DSGVO), schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der als Anlage Bestandteil dieses Vertrags wird und dessen Regelungen insoweit vorrangig gelten.

(4) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.

§ 11 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Preisdaten, Zugangsdaten) vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung dieses Vertrags zu verwenden.

(2) Diese Verpflichtung gilt für die Dauer des Vertrags sowie für einen Zeitraum von zwei Jahren nach dessen Beendigung fort. Ausgenommen sind Informationen, die offenkundig sind, rechtmäßig ohne Geheimhaltungspflicht erlangt wurden oder deren Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist.

§ 12 Änderung dieser AGB

(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies zur Anpassung an veränderte Rechtslagen, technische Weiterentwicklungen der Software oder eine geänderte Geschäftspraxis erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.

(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Anbieter weist den Kunden in der Mitteilung gesondert auf diese Rechtsfolge sowie auf sein Widerspruchsrecht hin.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Anbieters Hannover.

(3) Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (§ 126b BGB); dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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